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   ArbG Hamburg, 13.03.2014 - 17 Ca 427/13   

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https://dejure.org/2014,77076
ArbG Hamburg, 13.03.2014 - 17 Ca 427/13 (https://dejure.org/2014,77076)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 17 Ca 427/13 (https://dejure.org/2014,77076)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 17 Ca 427/13 (https://dejure.org/2014,77076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG
    Diskriminierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Diskriminierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.03.2014 - 17 Ca 427/13
    a) Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AGG), wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 -, NZA 2011, S. 203, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 -, NZA 2011, S. 203, zu B II 2 c aa der Gründe, m.w.N.).

    Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, die an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 -, NZA 2011, S. 203, zu B II 2 c bb der Gründe, m.w.N.).

    Bewerber, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten können, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, bedürfen des Schutzes vor Diskriminierung, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünscht, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 -, NZA 2011, S. 203, zu B II 2 c cc der Gründe, m.w.N.).

  • LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16

    Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. März 2014 - 17 Ca 427/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, verkündet am 13.3.2014 (Aktenzeichen 17 Ca 427/13), zugestellt am 25.4.2014, aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, an die Klägerin EUR 14.000,00 zu zahlen zzgl.

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, verkündet am 13.03.2014 (17 Ca 427/13), zugestellt am 25.04.2014, aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, an die Klägerin EUR 14.000,00 zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der Klage;.

    Unerheblich ist, dass der in Bezug genommene Berufungsantrag ein anderes Verfahren betrifft, nämlich die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 13. März 2014 zum Aktenzeichen 17 Ca 427/13, und offenbar versehentlich unverändert in den anwaltlichen Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 12. Oktober 2015 einkopiert worden ist.

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